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Was wir über die amerikanischen Zollabfertigungsverfahren und Vorsichtsmaßnahmen wissen müssen

Wenn die Waren in den USA eintreffen und die Zollabfertigung fehlschlägt, führt dies zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall sogar zur Beschlagnahme der Waren. Daher ist es unerlässlich, sich über die Zollabfertigungsmodalitäten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in den USA im Klaren zu sein.

Es gibt zwei verschiedene Wege zur Zollabfertigung in den Vereinigten Staaten:

1. Zollabfertigung im Namen des Empfängers in den Vereinigten Staaten.

Der US-Empfänger unterzeichnet die Vollmacht (POA) gegenüber dem US-Zollagenten und stellt die Empfängerbürgschaft zur Verfügung.

2. Die Zollabfertigung erfolgt im Namen des Versenders der Waren.

Der Versender unterzeichnet eine Vollmacht (POA) für den US-Zollagenten, der dem Versender bei der Abwicklung der Einfuhrregistrierungsnummer in den Vereinigten Staaten behilflich sein wird. Gleichzeitig muss der Versender eine Bürgschaft erwerben (Versender können nur die Jahresbürgschaft, nicht die Einzelbürgschaft erwerben).

Beachten:

1) Bei den beiden oben genannten Zollabfertigungsverfahren muss, unabhängig davon, welches Verfahren angewendet wird, die Steueridentifikationsnummer (auch IRS-Nummer genannt) des amerikanischen Empfängers für die Zollabfertigung verwendet werden.

2) IRS-Nr. Die Steueridentifikationsnummer des Internal Revenue Service (IRS) ist eine vom US-Empfänger beim Internal Revenue Service (IRS) registrierte Steueridentifikationsnummer.

3) Ohne Bürgschaft ist eine Zollabfertigung in den Vereinigten Staaten unmöglich.

Daher ist beim Versand von Waren in die Vereinigten Staaten Folgendes zu beachten:

1. Wenn Sie Geschäfte mit den Vereinigten Staaten tätigen, denken Sie bitte daran, sich beim amerikanischen Empfänger zu vergewissern, ob er über eine Bürgschaft verfügt und ob er seine Bürgschaft und Vollmacht für die Zollabfertigung verwenden kann.

2. Falls der US-Empfänger keine Bürgschaft besitzt oder diese nicht für die Zollabfertigung nutzen möchte, muss der Versender eine Bürgschaft erwerben. Die Steueridentifikationsnummer muss jedoch dem US-Empfänger und nicht dem Versender zugeordnet sein.

3. Wenn der Versender oder Empfänger keine Bürgschaft erwirbt, ist dies gleichbedeutend mit einer Nichtanmeldung beim US-Zoll. Selbst wenn die zehn Punkte des ISF vollständig und korrekt sind, wird der US-Zoll die Sendung nicht akzeptieren und es drohen Bußgelder.

Deshalb sollten Außenhandelsmitarbeiter amerikanische Kunden unbedingt fragen, ob sie eine Zollbürgschaft (BOND) erworben haben. Diese muss der Wareninhaber vor der Zollanmeldung vorbereiten. Nächstes Mal erklären wir die US-Zollabfertigung genauer.


Veröffentlichungsdatum: 29. November 2022

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